Übersicht über die beweglichen Ferientage für den Landkreis und die Stadt Kassel:
Schuljahr 2025/26
Freitag, 31.10.2025 (Reformationstag)
Montag, 02.02.2026 (Tag nach dem Halbjahreswechsel)
Freitag, 15.05.2026 (Tag nach Christi Himmelfahrt)
Freitag, 05.06.2026 (Tag nach Fronleichnam)
Rechtliche Bestimmungen bei Änderung von Daten
Bitte informieren Sie umgehend die Schule, wenn sich
- Namen
- Telefonnummern
- Wohnorte
- Sorgerechtsbestimmungen
- E-Mail-Adressen
ändern, denn nur so können Sie sicher sein, dass wir Sie zeitnah erreichen.
Die Ferientermine finden Sie auf der offiziellen Seite des Kultusministeriums:
Es kommt immer wieder vor, dass Brillen, Schmuck oder Kleidungsstücke als verloren gemeldet werden.
An der Würfelturmschule werden die Fundstücke gesammelt.
Im Unteren Graben befindet sich im Erdgeschoss jedes Gebäudes eine Fundkiste für Kleidungsstücke.
In der Manteuffel-Anlage steht die Fundkiste im Eingangsbereich vor der gelben Tür.
Schmuck, Uhren, Brillen u . ä. werden als Fundstücke im jeweiligen Sekretariat abgegeben.
Ein kleiner Hinweis: Um Verwechslungen zu vermeiden, kennzeichnen Sie die Kleidung (vornehmlich Jacken) Ihres Kindes.
Es ist unzulässig, mobile Endgeräte im Schulgebäude und auf dem Schulgelände zu benutzen.
Das Mitführen der Geräte bleibt allerdings gestattet.
Da der Schulweg in der Verantwortung der Eltern liegt, akzeptieren wir, dass manche Eltern wegen eventueller Probleme auf dem Schulweg ihre Kinder mit einem Handy oder einer Smartwatch ausstatten.
Das Handy, die Smartwatch oder ein anderes digitales Endgerät muss aber vor Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet (kein Stand-by) und im Schulranzen aufbewahrt werden und darf erst wieder nach dem Verlassen des Schulgeländes einschließlich der Bushaltestelle eingeschaltet werden.
Das Handy bzw. die Smartwatch werden bei Regelverstößen eingezogen und Ihrem Kind am Ende des Schultages wieder ausgehändigt. Die Schule übernimmt keinerlei Haftung bei Verlust, Beschädigung oder bei Folgen von Regelverstößen (Beleidigungen, Mobbing).
Das Mitbringen erfolgt auf eigene Verantwortung.
Die Klassenlehrkräfte informieren an den ersten Elternabenden über dieses Verbot.
Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass Sie als Elternteil die Schulleitung über einen Kopflausbefall in Ihrer Familie umgehend informieren müssen (§ 34 Abs. 5).
Wenn ein Fall in der Klasse auftritt, erhalten alle Kinder die Informationsbroschüre.
Durch Ihre Angaben können Sie mithelfen eine Verbreitung des Kopflausbefalls zu verringern.
Bei Kopflausbefall ist es Ihrem Kind untersagt das Schulgelände zu betreten und am Unterricht teilzunehmen.
Bei einer sachgerechten Behandlung mit einem geeigneten Mittel ist mit einer hohen Wahrscheinlichkeit eine Verbreitung des Kopfläusebefalls ausgeschlossen. In diesem Fall ist ein ärztliches Attest nicht erforderlich.
Sollte der Kopflausbefall sich am Schulvormittag bemerkbar machen, werden Sie umgehend informiert und müssen Ihr Kind abholen.
Wenn Ihr Kind erkrankt ist, melden Sie dieses vor Unterrichtsbeginn im Schulsekretariat telefonisch ab oder bequemer, da unabhängig von unseren Erreichbarkeitszeiten, per folgendem Formular: Krankmeldung
Im Gegensatz zur telefonischen Krankmeldung benötigen wir hier keine weitere schriftliche Entschuldigung.
Bei Verdacht auf eine Verletzung der Schulpflicht fordern wir ein ärztliches Attest ein.
Dies gilt auch für häufiges Fehlen / Nichtteilnahme im Sport- und Schwimmunterricht. Bei Nichtteilnahme verbleibt Ihr Kind in der Schule.
Wenn Ihr Kind das Mittagsangebot über Kitafino wahrnimmt, denken Sie daran, Ihr Kind abzumelden.
Jedes Kind erhält ab der ersten Klasse eine Postmappe, die durch Gummizüge verschließbar ist und täglich im Ranzen mitgeführt wird. Über die Postmappe findet die Kommunikation zwischen Schule und Eltern statt.
Die Schule verteilt über die Postmappen aktuelle Informationen. Um auf dem Laufenden zu bleiben, sollten alle Eltern deshalb täglich mal einen Blick in die Postmappe werfen. Umgekehrt können Eltern die Postmappe ebenfalls nutzen, um den Lehrern etwas mitzuteilen. Mit der Postmappe lassen sich beispielsweise im Anschluss an die Krankheit eines Kindes schriftliche Entschuldigungen an den Klassenlehrkraft übermitteln.
Die Hausaufgaben schreibt das Kind in den Wochenplaner. Dieser sollte täglich kontrolliert werden und immer im Ranzen für den nächsten Schultag verbleiben.
Eine Freistellung/Beurlaubung vom Unterricht kann nur aus wichtigen Gründen bewilligt werden.
Als Eltern müssen sie dies rechtzeitig über die Klassenleitung beantragen. Es wird im Einzelfall geprüft, ob dem Antrag stattgegeben wird.
Beurlaubungen direkt vor oder nach den Ferien sind grundsätzlich nicht zulässig.
In Ausnahmefällen (Todesfall, Konfirmation, Kommunion in der Familie) kann dies auf Ihren Antrag hin bewilligt werden.
Wenn Ihr Kind unmittelbar vor und nach den Ferien erkrankt, ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, da ansonsten das Schulamt für die Stadt und den Landkreis Kassel informiert werden muss. Dieses prüft im Einzelfall und leitet ggf. ein Bußgeldverfahren ein.
Bei begründeten Zweifeln an ärztlichen Attesten und Entschuldigungen behält sich die Schulleitung weitere Schritte vor.