Bewegliche Ferientage

Übersicht über die beweglichen Ferientage für den Landkreis und die Stadt Kassel:

Schuljahr 2023/24

Montag, 05.02.2024 (Beginn 2. Halbjahr)
Freitag, 10.05.2024 (Tag nach Christi Himmelfahrt)
Freitag, 31.05.2024 (Tag nach Fronleichnam)

Schuljahr 2024/25

Freitag, 04.10.2024 (Tag nach dem Tag der Deutschen Einheit)
Freitag, 02.05.2025 (Tag nach dem Tag der Arbeit)
Freitag, 30.05.2025 (Tag nach Christi Himmelfahrt)
Freitag, 20.06.2025 (Tag nach Fronleichnam)

Daten

Rechtliche Bestimmungen bei Änderung von Daten

Bitte informieren Sie umgehend die Schule, wenn sich

  • Namen
  • Telefonnummern    
  • Wohnorte   
  • Sorgerechtsbestimmungen
  • E-Mail-Adressen

ändern, denn nur so können Sie sicher sein, dass wir Sie zeitnah erreichen.

Ferien

Die Ferientermine finden Sie auf der offiziellen Seite des Kultusministeriums:

Kultusministerium Hessen

Fundsachen

Es kommt immer wieder vor, dass Brillen, Schmuck oder Kleidungsstücke als verloren gemeldet werden.

An der Würfelturmschule werden die Fundstücke gesammelt.

Im Unteren Graben befindet sich im Erdgeschoss jedes Gebäudes eine Fundkiste für Kleidungsstücke.
In der Manteuffel-Anlage steht die Fundkiste im Eingangsbereich vor der gelben Tür.

Schmuck, Uhren, Brillen u . ä. werden als Fundstücke im jeweiligen Sekretariat abgegeben.

Ein kleiner Hinweis: Um Verwechslungen zu vermeiden, kennzeichnen Sie die Kleidung (vornehmlich Jacken) Ihres Kindes.

Handys und Smartwatches

Handys und Smartwatches in unserer Schule sollten eine Ausnahme sein. Da der Schulweg jedoch in der Verantwortung der Eltern liegt, akzeptieren wir, dass manche Eltern wegen eventueller Probleme auf dem Schulweg ihre Kinder mit einem Handy oder einer Smartwatch ausstatten.

Das Handy muss aber vor Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet werden (kein Stand-by), soll im Schulranzen aufbewahrt werden und darf erst wieder nach dem Verlassen des Schulgeländes einschließlich der Bushaltestelle eingeschaltet werden. Die Smartwatch hat lediglich die Uhrzeitfunktion während des Unterrichts zu ermöglichen.

Das Handy bzw. die Smartwatch werden bei Regelverstößen eingezogen und Ihnen durch die Schulleitung ausgehändigt. Die Schule übernimmt keinerlei Haftung bei Verlust, Beschädigung oder bei Folgen von Regelverstößen (Beleidigungen, Mobbing).

Wichtig ist eine Information der Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer über die Mitnahme von Handys oder Smartwatches.

Die Schule empfiehlt Ihnen, die Handys der Kinder funktionell einzuschränken (nur Telefonie und SMS). Ein Internetzugang ist wegen der häufig noch mangelnden Medienkompetenz der Kinder und den daraus resultierenden Gefahren eindeutig verfrüht. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie mit der Nutzung dieser Endgeräte die Verpflichtung eingehen, den Lernprozess Ihrer Kinder mit neuen Medien verantwortungsvoll zu begleiten. Dieses Thema wird auch auf künftigen Elternabenden angesprochen.

Kopfläuse

Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass Sie als Elternteil die Schulleitung über einen Kopflausbefall in Ihrer Familie umgehend informieren müssen (§ 34 Abs. 5).

Wenn ein Fall in der Klasse auftritt, erhalten alle Kinder die Informationsbroschüre.

Durch Ihre Angaben können Sie mithelfen eine Verbreitung des Kopflausbefalls zu verringern.
Bei Kopflausbefall ist es Ihrem Kind untersagt das Schulgelände zu betreten und am Unterricht teilzunehmen.

Bei einer sachgerechten Behandlung mit einem geeigneten Mittel ist mit einer hohen Wahrscheinlichkeit eine Verbreitung des Kopfläusebefalls ausgeschlossen. In diesem Fall ist ein ärztliches Attest nicht erforderlich.

Sollte der Kopflausbefall sich am Schulvormittag bemerkbar machen, werden Sie umgehend informiert und müssen Ihr Kind abholen.

Krankmeldung

Wenn Ihr Kind erkrankt ist, melden Sie dieses vor Unterrichtsbeginn im Schulsekretariat telefonisch ab oder  bequemer, da unabhängig von unseren Erreichbarkeitszeiten, per folgendem Formular: Krankmeldung
Im Gegensatz zur telefonischen Krankmeldung benötigen wir hier keine weitere schriftliche Entschuldigung.

Bei Verdacht auf eine Verletzung der Schulpflicht fordern wir ein ärztliches Attest ein.

Dies gilt auch für häufiges Fehlen / Nichtteilnahme im Sport- und Schwimmunterricht. Bei Nichtteilnahme verbleibt Ihr Kind in der Schule.

Wenn Ihr Kind das Mittagsangebot über Kitafino wahrnimmt, denken Sie daran, Ihr Kind abzumelden.

Ranzenpost

Jedes Kind erhält ab der ersten Klasse eine Postmappe, die durch Gummizüge verschließbar ist und täglich im Ranzen mitgeführt wird. Über die Postmappe findet die Kommunikation zwischen Schule und Eltern statt.
Die Schule verteilt über die Postmappen aktuelle Informationen. Um auf dem Laufenden zu bleiben, sollten alle Eltern deshalb täglich mal einen Blick in die Postmappe werfen. Umgekehrt können Eltern die Postmappe ebenfalls nutzen, um den Lehrern etwas mitzuteilen. Mit der Postmappe lassen sich beispielsweise im Anschluss an die Krankheit eines Kindes schriftliche Entschuldigungen an den Klassenlehrkraft übermitteln.

Die Hausaufgaben schreibt das Kind in den Wochenplaner. Dieser sollte täglich kontrolliert werden und immer im Ranzen für den nächsten Schultag verbleiben.

Schulversäumnisse

Eine Freistellung/Beurlaubung vom Unterricht kann nur aus wichtigen Gründen bewilligt werden.
Als Eltern müssen sie dies rechtzeitig über die Klassenleitung beantragen. Es wird im Einzelfall geprüft, ob dem Antrag stattgegeben wird.

Beurlaubungen direkt vor oder nach den Ferien sind grundsätzlich nicht zulässig.

In Ausnahmefällen (Todesfall, Konfirmation, Kommunion in der Familie) kann dies auf Ihren Antrag hin bewilligt werden.

Wenn Ihr Kind unmittelbar vor und nach den Ferien erkrankt, ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, da ansonsten das Schulamt für die Stadt und den Landkreis Kassel informiert werden muss. Dieses prüft im Einzelfall und leitet ggf. ein Bußgeldverfahren ein.

Bei begründeten Zweifeln an ärztlichen Attesten und Entschuldigungen behält sich die Schulleitung weitere Schritte vor.