Eltern auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden    

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsbeauftragte!

Seit Schuljahresbeginn halten sich vermehrt Eltern, Großeltern und andere Erwachsene auf dem Schulgelände auf.

Manche Eltern möchten Ihre Angelegenheiten mit den jeweiligen Klassenlehrkräften während der Unterrichtsstunde besprechen und kommen in die Klassen und es ist nur schwer zu vermitteln, dass dies nicht während der Unterrichtsstunde möglich ist.

Wir wollen Ihre Kinder zur Selbstständigkeit erziehen und diese fördern. Aus diesem Grund möchte ich daran erinnern, dass das Schulgelände von Eltern, Erziehungsbeauftragten und anderen Erwachsenen nur betreten werden darf, wenn Sie das Sekretariat aufsuchen wollen oder einen Termin mit einer Lehrkraft haben.

Aus anderen Gründen ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände vor, während und nach dem Unterricht untersagt.

Tiere sind auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten. Ausnahmen benötigen das Einverständnis der Schulleitung.

Vor Unterrichtsbeginn ist eine Aufsicht auf dem Schulgelände und kann sich um die Kinder kümmern, falls dies erforderlich ist. Das Klären von Konflikten in der Schule gehört zu den Aufgaben der Lehrkräfte. Ebenso kann Ihr Kind einen Konflikt altersgemäß klären bzw. ansprechen.

Mit der Bitte um Beachtung.

Birgitt Semmler

Rektorin

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