„Unser Kind kommt in die Schule“

Für Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind, und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August die Schulpflicht.

Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden (sog. Kann-Kinder).

Weitere Informationen können Sie der folgenden Präsentation entnehmen, die aber aktuelle Geschehnisse noch nicht berücksichtigen kann. Aus diesem Grund sind Abweichungen denkbar.

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Information zum Übergang vom Kindergarten in die Schule [636 KB]