Einführung von Smartphone-Schutzzonen an Hessens Schulen zum Schuljahr 2025/2026

Liebe Eltern und Erziehungsbeauftragte,

bitte beachten Sie folgende Änderung:

Ab dem Schuljahr 2025/2026 führt Hessen flächendeckend Smartphone-Schutzzonen an allen öffentlichen Schulen ein – mit klaren Regeln für Privatsphäre, Gemeinschaft, Konzentration und digitales Lernen.

Damit gilt an allen hessischen Grundschulen ab sofort ein Nutzungsverbot von digitalen Endgeräten auf dem Schulgelände und im Schulgebäude.

Was bedeutet das für Ihr Kind?

Handys und Smartwatches sollten an der Würfelturmschule eine Ausnahme sein.

Da der Schulweg jedoch in der Verantwortung der Eltern liegt, akzeptieren wir, dass manche Eltern wegen eventueller Probleme auf dem Schulweg ihre Kinder mit einem Handy oder einer Smartwatch ausstatten.

Allerdings muss das Handy/die Smartwatch vor dem Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet sein und im Schulranzen aufbewahrt werden und darf erst wieder nach dem Verlassen des Schulgeländes einschließlich der Bushaltestelle eingeschaltet werden.

Das Handy bzw. die Smartwatch werden bei Regelverstößen eingezogen und Ihrem Kind am Ende des Schultages wieder ausgehändigt. Die Schule übernimmt keinerlei Haftung bei Verlust, Beschädigung oder bei Folgen von Regelverstößen (Beleidigungen, Mobbing).

Das Mitbringen erfolgt auf eigene Verantwortung.

Die Klassenlehrkräfte informieren an den ersten Elternabenden über dieses Verbot.

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