In Hessen wird die sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen  oder Beeinträchtigungen entsprechend der UN Konvention weiterentwickelt.

Wenn Ihr Kind einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf hat, entscheiden Sie als Eltern, ob Ihr Kind an der Würfelturmschule inklusiv oder an einer zuständigen Förderschule beschult wird.

Die inklusive Beschulung findet derzeit an der Würfelturmschule vor allem in dem Förderschwerpunkt Lernen und geistige Entwicklung statt.

Inklusiv beschulte  Kinder werden im Unterricht durch die BFZ-Kolleginnen und ggf. durch eine Schulassistenz unterstützt.