Mitwirkung in den schulischen Gremien

In der Würfelturmschule Hofgeismar gibt es zahlreiche Gremien, in denen Eltern, Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiter und die Schulleitung zusammenarbeiten. In diesen Gremien geht es um den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Personen, aber auch um die zukünftige Gestaltung der Arbeit an unserer Schule. Gemeinsam werden Ideen ausgetauscht, Absprachen getroffen und Entscheidungen gefällt.

Eine Übersicht über alle vorhandenen Gremien und wie sich die Gremien jeweils zusammensetzen sehen Sie hier:

Schulkonferenz

Rechtliche Grundlage: Hessisches Schulgesetz §§ 128-132; Konferenzordnung §§ 1-16

Mitglieder:

  • Schulleitung (Vorsitz)
  • Schulelternbeirat
  • Fünf gewählte Vertreter Eltern (wählbar sind alle Eltern!) und Lehrkräfte

Die Mitglieder werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Die Schulkonferenz berät, diskutiert und entscheidet gemeinsam über zentrale Fragen der Schule wie zum Beispiel:

  • Das Schulprogramm
  • Grundsätze über Umfang und Dauer der Hausaufgaben und Klassenarbeiten
  • Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei Schulveranstaltungen
  • die Stellung eines Antrags auf Änderung des Schulprofils (z. B. Ganztag)
  • Verabschiedung des Schulhaushaltes

Die Schulleitung lädt in der Regel einmal pro Halbjahr zur Schulkonferenz (außerhalb der Unterrichtszeit nach 17 Uhr) ein.

Auf Antrag eines Viertels der stimmberechtigten Mitglieder oder auf Antrag einer der Personengruppe ist sie unverzüglich unter Angabe der beratende Gegenstände einzuberufen.

Gesamtkonferenz

Die Gesamtkonferenz beschließt die pädagogische und fachliche Ausrichtung der Schule.

Mitglieder sind die Lehrkräfte sowie alle sozialpädagogischen Mitarbeiter.

Den Vorsitz führt die Schulleiterin.

Mitglieder der Schulkonferenz und des Schulelternbeirates können mit beratender Stimme an der Gesamtkonferenz (ausgenommen Zeugniskonferenz) teilnehmen.

Schulelternbeirat

Rechtliche Grundlage: Hessisches Schulgesetz §§110-113)

Mitglieder des Schulelternbeirats sind die Klassenelternbeiräte.

Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte für die Dauer von zwei Jahren einen Vorsitzenden sowie einen Stellvertreter.

Einmal pro Halbjahr lädt der Vorsitzende/die Vorsitzende zur Schulelternbeiratssitzung ein.

Die Sitzung kann auch dann einberufen, wenn mehr als ein Fünftel der Mitglieder oder die Schulleitung dies wünscht.

Der Schulelternbeirat entscheidet bei Schulkonferenz mit. Bei anderen Entscheidungen ist dieser anzuhören.

Der Schulelternbeirat nimmt an Gesamtkonferenzen teil und übt auch dort in bestimmtem Bereichen sein Stimmrecht aus.

Der Schulelternbeirat wählt aus dem Kreis seiner Mitlieder zudem die VertreterInnen für die Wahl zu den Kreiselternbeiräten sowie die VertreterInnen für die Delegierten zur Landeselternbeiratswahl.

Klassenelternbeirat

Das Mitbestimmungsrecht der Eltern und alle Aspekte der Elternvertretungen sind im Hessischen Schulgesetz (§§ 100-120) geregelt, das Sie im Bereich Schulrecht auf den Seiten des Hessischen Kultusminsteriums finden. Nähere Ausführungen enthält die „Verordnung für die Wahl zu den Elternvertretungen und die Entschädigung der Mitglieder des Landeselternbeirats und der vom Landeselternbeirat gebildeten Ausschüsse“.

Die Eltern wählen aus ihrer Klasse einen Klassenelternbeirat/eine Klassenelternbeirätin und einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin.

Dies geschieht in der Regel am ersten Elternabend der neuen Klasse. Die Amtszeit dauert in der Regel zwei Jahre.

Der Klassenelternbeirat lädt mind. einmal pro Halbjahr zu einem Elternabend in die Schule ein. An diesem Abend nimmt die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer teil und ggf. auch die Fachlehrkräfte.

Bei Problemen oder Fragen in der Klasse ist der Klassenelternbeirat der erste Ansprechpartner für die Eltern. Sie können die Klassenleitungen auf vielfältige Art und Weise unterstützen, z.B. Aktivitäten planen.

Der Klassenelternbeirat ist automatisch Mitglied des Schulelternbeirates.

Der Klassenelternbeirat kann Anträge an die Schulkonferenz bzw. Schulelternbeiräte stellen

Förderverein

Der Förderverein ist seit über 25 Jahre ein wichtiger Bestandteil für die Arbeit an der Würfelturmschule.

Mit dieser Unterstützung konnten in den letzten Jahren einige zusätzliche Schulprojekte umgesetzt werden.

Des Weiteren wird mit Hilfe des Fördervereins die jährliche Teilnahme an dem Projekt „Kinder für Nordhessen“ umgesetzt.