Informationen zur aktuellen Situation

Liebe Eltern und Erziehungsbeauftragte!

Seit den Herbstferien gilt der Hygieneplan 6.0, der den Schulalltag weiterhin beeinflusst.

Als persönliche Hygienemaßnahmen gelten:

  • Regelmäßiges Händewaschen (mit Seife und 20 bis 30 sec) – wenn das nicht möglich ist, Hände desinfizieren
  • Abstandhalten (mind. 1,5 m)
  • Einhalten der Husten- und Niesetikette
  • Verzicht auf Körperkontakt (sofern nicht unterrichtlich/pädagogisch zwingend erforderlich)

Der Mund-Nasen-Schutz ist verpflichtend zu tragen! Dies gilt für das gesamte Schulgelände, die Flure, Treppenhäuser, Toiletten und Sportstätten.

Sobald die Klassen- oder Kursverbände aufgelöst werden, ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben!

Der Mund-Nasen-Schutz muss nicht getragen werden

  • sobald die Schülerinnen und Schüler ihren Platz im Klassenraum erreicht haben
  • während des Ausübens von Sport.

Bei allen Personen

  • bei der Nahrungsaufnahme
  • bei einem Nachweis aus gesundheitlichen Gründen (ärztliches Attest in Originalform) – Atteste kommen nicht in die Schülerakte

Lüften:

Alle 20 Minuten ist eine Stoß- bzw. Querlüftung von mindestens 3-5 min durchzuführen.

Damit die Kinder nicht frieren, bitten wir darum, diese angemessen angezogen in die Schule zu schicken. Beim Lüften können die Kinder eine zusätzliche Jacke anziehen oder sich in eine mitgebrachte Decke hüllen. Jacke / Decke können in der Schule verbleiben. Die Würfelturmschule verfügt über Stofftaschen, die Ihrem Kind zur Verfügung gestellt werden kann.

Schülerinnen und Schüler mit einem erhöhten Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs

  • unterliegen der Schulpflicht
  • können grundsätzlich vor Ort unterrichtet werden, wenn besondere Hygienemaßnahmen greifen (vor allem Abstandsregelung!) – gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die in einem Haushalt mit einer Person mit erhöhtem Risiko wohnen
  • Risikobewertung kann nur von einem Arzt vorgenommen werden und gilt längsten für drei Monate und muss dann immer wieder neu bewertet werden
  • Schülerinnen und Schüler mit dementsprechendem Attest erhalten Distanzunterricht, ein Anspruch auf eine bestimmte Form besteht nicht (Arbeiten werden in der Schule geschrieben!)
  • Die Befreiung ist von der Schule zu dokumentieren.
Categories: Corona