Information zur Durchführung von Selbsttests ab 19.04.2021

Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung ist künftig nur möglich, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt, welches nicht älter als 72 Stunden ist.

Schülerinnen und Schüler, die der Schule keinen Nachweis über ein negatives Testergebnis vorlegen und auch nicht vom Selbsttestangebot in der Schule Gebrauch machen, müssen das Schulgelände verlassen und werden ausschließlich im Distanzunterricht beschult. Sie als Eltern werden darüber informiert.

Wir bitten Sie daher dringend, der Teilnahme Ihres Kindes an den Tests in der Schule zuzustimmen bzw. diese zu ermöglichen.

Dafür ist es erforderlich, dass Ihr Kind die unterschriebene Einwilligungserklärung in der Schule vorgelegt hat:  Einwilligungserklärung


Hier finden Sie Informationen zum eingesetzten Selbsttest und dessen Anwendung:

Für Kinder verständlich erklärt: Torben erklärt den Coronatest     |     Erklärvideo der Augsburger Puppenkiste

Offizielle Webseite des Herstellers


Der Antigen-Selbsttest in der Schule ist positiv – was nun?   Informationen für Erziehungsberechtigte

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